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BetrSichV & DGUV Information 208-016

Leitern und Tritte.
Geprüft.
Nachweisbar.

Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Nach § 14 Abs. 2 BetrSichV sind sie wiederkehrend durch eine zur Prüfung befähigte Person zu prüfen. Wir übernehmen Prüfung, Kennzeichnung und Dokumentation Ihres kompletten Bestandes.

§ 14 BetrSichV · DGUV Information 208-016 · Inkl. Prüfbericht & Prüfplakette
Was Sie nach der Prüfung haben
01
Bestandsliste
Jede Leiter, jeder Tritt — erfasst, nummeriert, einem Standort zugeordnet. Auch wenn Sie heute nicht wissen, wie viele es sind.
02
Prüfbericht
Befund je Arbeitsmittel nach der Prüfcheckliste der DGUV Information 208-016 — vorlegbar bei Kontrollen und im Schadensfall.
03
Prüfplakette
Am Arbeitsmittel angebracht, mit Prüfdatum und nächster Fälligkeit. Auf Wunsch mit Barcode für die digitale Zuordnung.
04
Mängelübersicht
Was instandgesetzt werden kann, was auszusondern ist — mit Foto und klarer Empfehlung.
TRBS 1203befähigte Prüfer 208-016Prüfung nach DGUV-Checkliste Ein Termingemeinsam mit DGUV3 Innuvisdigitale Bestandsführung
Wir arbeiten u. a. für: Glasindustrie Spritzguss Chemie & Pharma Metall & Gießerei Automotive Lebensmittel
Rechtsgrundlage

Vier Punkte,
die Sie kennen sollten.

Die Leiterprüfung ist keine Empfehlung. Sie steht in der Betriebssicherheitsverordnung — und die Frist legen Sie als Arbeitgeber selbst fest.

PUNKT 01

Prüfpflicht

Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel nach § 2 Abs. 1 BetrSichV. Weil sie im Betrieb schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, müssen sie nach § 14 Abs. 2 BetrSichV wiederkehrend geprüft werden.

PUNKT 02

Prüffrist

Das Gesetz nennt für Leitern keine feste Frist. Sie ermitteln sie nach § 3 Abs. 6 BetrSichV aus der Gefährdungsbeurteilung. Die DGUV Information 208-016 empfiehlt mindestens jährlich.

PUNKT 03

Wer prüfen darf

Prüfen darf nur eine zur Prüfung befähigte Person nach § 2 Abs. 6 BetrSichV. Was dafür an Ausbildung, Berufserfahrung und aktueller Tätigkeit nötig ist, konkretisiert die TRBS 1203.

PUNKT 04

Dokumentation

Die Prüfergebnisse sind aufzuzeichnen und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren (§ 14 Abs. 7 BetrSichV). Ohne Nachweis gilt die Prüfung im Zweifel als nicht erfolgt.

Nicht verwechseln

Die Sichtkontrolle vor jeder Verwendung durch den Benutzer ist etwas anderes als die wiederkehrende Prüfung. Sie steht in TRBS 2121 Teil 2 und bleibt Aufgabe Ihrer Mitarbeiter — sie ersetzt die Prüfung durch die befähigte Person nicht. Und die DIN EN 131 ist eine Produktnorm für die Beschaffenheit von Leitern, keine Prüfnorm für den Betrieb.

Prüfumfang

Was wir
tatsächlich prüfen.

Sicht- und Funktionsprüfung entlang der Prüfcheckliste aus der DGUV Information 208-016. Jedes Bauteil, das brechen, sich lösen oder wegrutschen kann.

Erkennbare Mängel werden fotografiert und bewertet: instandsetzbar oder auszusondern. Bei ausgesonderten Arbeitsmitteln kennzeichnen wir eindeutig, damit sie nicht versehentlich weiterbenutzt werden.

Detailprüfung an Leiterholm und Beschlag
PRÜFSCHRITT 01
Sichtprüfung der tragenden Teile
Holme, Sprossen und Stufen auf Verformung, Risse, Korrosion und Beschädigung. Verbindungen und Nietstellen auf Lockerung. Bei Holzleitern zusätzlich auf Faulstellen und schadhafte Oberflächenbehandlung.
PRÜFSCHRITT 02
Funktionsprüfung beweglicher Teile
Gelenke, Spreiz- und Kippsicherungen, Beschläge, Verriegelungen, Seile und Ketten bei Schiebeleitern. Alles, was im Gebrauch hält oder sichert, wird betätigt und geprüft.
PRÜFSCHRITT 03
Standsicherheit und Auflagen
Leiterfüße, Rollen und Auflagepunkte auf Verschleiß, Fehlen oder Ablösung. Bei Tritten und Podestleitern zusätzlich Plattform, Geländer und Feststellvorrichtung.
Prüfschritt 04 — Kennzeichnung
Vorhandensein und Lesbarkeit von Herstellerangaben, Typenschild und Benutzerhinweisen. Fehlt die Kennzeichnung dauerhaft, lässt sich das Arbeitsmittel nicht mehr eindeutig einordnen — das fließt in die Bewertung ein.
Ablauf

Vom Bestand
zum Nachweis.

Sie wissen nicht genau, wie viele Leitern und Tritte in Ihrem Betrieb stehen? Das ist der Normalfall. Wir erfassen den Bestand bei der Erstprüfung vollständig.

SCHRITT 01

Bestand erfassen

Wir gehen durch Ihre Halle, Werkstatt und Büros und nehmen jedes tragbare Arbeitsmittel auf: Typ, Standort, Kostenstelle, Zustand.

SCHRITT 02

Prüfen und bewerten

Sicht- und Funktionsprüfung nach Checkliste. Mängel werden fotografiert, bewertet und mit einer klaren Empfehlung versehen.

SCHRITT 03

Kennzeichnen

Prüfplakette mit Prüfdatum und nächster Fälligkeit direkt am Arbeitsmittel. Auf Wunsch mit Barcode-Tag für die digitale Zuordnung.

SCHRITT 04

Dokumentieren

Prüfbericht je Arbeitsmittel plus Gesamtübersicht. Auf Wunsch direkt in Innuvis, inklusive Wiedervorlage zur nächsten Frist.

Ein Termin statt drei

Auf Wunsch prüfen wir Ihre Leitern und Tritte im selben Termin wie Ihre ortsfesten Anlagen nach DIN VDE 0105-100 und Ihre ortsveränderlichen Betriebsmittel nach DIN VDE 0701/0702. Eine Anfahrt, eine Ansprechperson, eine Dokumentation.

Digitale Bestandsführung

Schluss mit
Excel-Listen.

Papierlisten, vergessene Prüftermine, unvollständige Dokumentation — das ist der übliche Zustand. Mit Innuvis wird die Leiterprüfung ein strukturierter, digitaler Prozess.

  • Ampelprinzip mit Vorwarnzeit — Fristen sind auf einen Blick sichtbar, Erinnerungen gehen automatisch per E-Mail raus.
  • Online und offline — geprüft wird auch dort, wo kein Netz ist. Die Daten synchronisieren, sobald wieder Verbindung besteht. iOS, Android, Windows.
  • Bilddokumentation — Fotos direkt am Prüfobjekt. Das beschleunigt die Zuordnung und macht Befunde nachvollziehbar.
  • Tags und Prüfplaketten — direkt beziehbar, für eindeutige Kennzeichnung und schnelleres Wiederfinden im nächsten Jahr.
  • Prüfberichte auf Knopfdruck — inklusive Reparaturhistorie und Aussonderung. Alles bleibt nachvollziehbar abgelegt, auch für Audits.
Prüfung einer Stehleiter im Betrieb durch eine befähigte Person
Geltungsbereich

Was diese Prüfung abdeckt — und was nicht.

Enthalten

Tragbare Leitern und Tritte: Anlege-, Steh-, Schiebe-, Mehrzweck- und Podestleitern, Tritte und Trittstufen aus Holz, Aluminium oder Kunststoff.

Gesondert zu betrachten

Ortsfeste Steigleiteranlagen an baulichen Anlagen (DIN 18799, ASR A1.8) sowie Fahrgerüste und Arbeitsbühnen. Sprechen Sie uns an — wir sagen Ihnen, was dafür gilt.

Häufige Fragen

Was Betriebe
am häufigsten fragen.

Wie oft müssen Leitern geprüft werden?

Eine feste gesetzliche Frist gibt es für Leitern und Tritte nicht. Als Arbeitgeber legen Sie die Frist nach § 3 Abs. 6 BetrSichV aus der Gefährdungsbeurteilung fest — abhängig von Beanspruchung, Einsatzort und Nutzungshäufigkeit. Die DGUV Information 208-016 empfiehlt mindestens eine jährliche Prüfung. In der Praxis ist der Jahresrhythmus deshalb der Regelfall.

Wer darf Leitern und Tritte prüfen?

Eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne von § 2 Abs. 6 BetrSichV. Sie braucht eine geeignete Berufsausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit mit dem Arbeitsmittel — die Anforderungen stehen in der TRBS 1203. Bei der Prüfung ist sie weisungsfrei. Das kann eine eigene Fachkraft sein oder wir.

Reicht es nicht, wenn unsere Mitarbeiter die Leiter vor Gebrauch anschauen?

Nein. Die Kontrolle auf offensichtliche Mängel vor jeder Verwendung ist nach TRBS 2121 Teil 2 ausdrücklich vorgeschrieben und bleibt Aufgabe der Benutzer. Sie ersetzt aber nicht die wiederkehrende Prüfung durch eine befähigte Person. Beide gehören zusammen, keines ersetzt das andere.

Was passiert, wenn kein Prüfnachweis vorliegt?

Die Aufzeichnungspflicht steht in § 14 Abs. 7 BetrSichV. Ohne Aufzeichnung lässt sich eine durchgeführte Prüfung im Zweifel nicht belegen — weder gegenüber der Aufsichtsbehörde und der Berufsgenossenschaft noch nach einem Unfall. Genau deshalb bekommen Sie von uns Bericht und Plakette, nicht nur die Prüfung.

Wir wissen nicht, wie viele Leitern wir haben. Ist das ein Problem?

Nein, das ist der Normalfall. Wir erfassen den Bestand bei der Erstprüfung vollständig und übergeben Ihnen eine Inventarliste mit Standort und Zustand. Ab dann wissen Sie, worüber Sie reden — und die Folgeprüfungen laufen gegen eine belastbare Liste statt gegen eine Schätzung.

Was kostet die Prüfung?

Das hängt von der Stückzahl, den Standorten und davon ab, ob wir den Bestand erst aufnehmen müssen. Nennen Sie uns eine grobe Hausnummer, wie viele Leitern und Tritte im Betrieb stehen — wir machen Ihnen daraus ein Festpreisangebot. Kombiniert mit der DGUV3-Prüfung im selben Termin wird es günstiger.

Was passiert mit defekten Leitern?

Wir unterscheiden zwischen instandsetzbar und auszusondern. Instandsetzbare Mängel bekommen eine konkrete Empfehlung. Arbeitsmittel, die nicht mehr sicher verwendbar sind, kennzeichnen wir eindeutig und dokumentieren die Aussonderung — damit sie nicht versehentlich wieder in Gebrauch kommen.

Gilt die DIN EN 131 nicht auch für die Prüfung?

Die DIN EN 131 ist eine Produktnorm. Sie regelt, wie eine Leiter beschaffen, gekennzeichnet und geliefert sein muss — unter anderem die Einteilung in „professionell" und „nicht-professionell". Für die wiederkehrende Prüfung im Betrieb sind die BetrSichV, die TRBS 2121 Teil 2 und die DGUV Information 208-016 maßgeblich.